Arbeitsrecht
Mobbing
Kündigung
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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Palm Bonn
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Teledienstgesetz
drpalm@web.de
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Alle
reden von Tradition. Wir auch! Herr
Rechtsanwalt Dr. jur. Palm hat vor achtzehn Jahren vor dem
Arbeitsgericht Bonn seine erste Kündigungsschutzklage
vertreten. Herr Rechtsanwalt Dr.
Palm hatte bereits während des Studiums sich unter anderem für
die Wahlfachgruppe "Arbeitsrecht" entschieden.
Seitdem
wurden viele Verfahren dieser Art von ihm und seinem Team
nicht nur in Bonn, sondern in zahlreichen deutschen Städten
erfolgreich betrieben. Sie können sich also auf Erfahrung
verlassen, die sich auch darin ausdrückt, dass uns sehr
unterschiedliche Betriebe und Arbeitszusammenhänge uns in ihren
Strukturen bekannt sind, vom Kindergarten bis zur
Stadtverwaltung, von der Lackiererei über die Großbäckerei
bis hin zum Weltunternehmen.
Zudem arbeiten wir mit den
neuesten Entscheidungen der diversen Arbeitsgerichte,
Landesarbeitsgerichte und vor allem des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der uns zur Verfügung stehenden großen Datenbanken
und umfassender Fachliteratur und nutzen in sämtlichen Bereichen der Mandantenbetreuung neue
Medien besonders effektiv. Auch wenn Ihr Fall sehr
individuell ist, werden wir eine Lösung finden.
Schicken Sie uns ein Email
und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung oder rufen Sie uns
einfach an (0228/63 57 47). Unsere Hauptseite
Unser Blog mit aktuellen Themen zum Arbeitsrecht
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Die
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm in
Bonn betreut
seit Jahren arbeitsrechtliche Mandate
und hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Probleme als
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben. Insbesondere im Bereich
"Mobbing" haben wir viele Fälle außerprozessual
und vor Gericht vertreten.
Sie können uns Ihren Fall
gerne per Email schildern,
damit wir im Rahmen einer Rechtsberatung eine Vorabeinschätzung
treffen können. Diese Seiten stellen keine
kostenlose Rechtberatung dar. Weder gibt es hier
einzelfallbezogene Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr
für die Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der
Informationen übernehmen, auch wenn wir die Darstellungen
sorgfältig auswählen. Individuelle Rechtsberatungen sind
kostenpflichtig.
Übersicht
über die zentralen arbeitsrechtlichen Probleme >>
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Die Betroffenheit von
Mobbing-Opfern führt regelmäßig dazu, dass die
Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeld-Vorstellungen sehr hoch
sind. Dabei gilt, dass die Kompensation von betrieblichen
"Leidenszeiten" durch Geldleistungen alles andere
als ein Prozess ist, der klare Parameter hätte. Mobbing
macht krank und eigenes Leid mag unbezahlbar sein. Doch gerade
darin liegt die "crux", die es notwendig macht, hier
realistischen Einschätzungen zu folgen und nicht zuletzt
solche Leistungen auch im Blick auf ihren symbolischen
Charakter zu sehen.
Wer vor Gericht erfolgreich sein
will, wird nicht umhin können, eine sehr detaillierte
Darlegung vorzulegen, die deutlich macht, dass es sich um ein
systematisches Vorgehen des Arbeitgebers oder der Mitarbeiter
handelt. Klagen, die nicht erfolgreich sind, scheitern regelmäßig
an diesem Punkt. Insbesondere ist gerade Richtern geläufig,
dass es Spannungen am Arbeitsplatz gibt, die je nach
subjektiver Wertung höchst unterschiedlich ausfallen können.
Wer von "Mobbing" spricht, muss diesen Vorwurf
deshalb so objektivieren, dass auch ein Dritter den Eindruck
haben muss, dass das Arbeitsklima für den Betroffenen unerträglich
gewesen ist.
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Die
"Palette"
unserer
Tätigkeiten: Über Kündigungsschutzklagen
hinaus haben wir Klagen
auf Lohn und Gehalt,
Schadensersatz,
Schmerzensgeld
(vor
allem in Mobbing),
Karenzentschädigungen,
ordnungsgemäße Zeugniserteilung
und gegen Abmahnungen
betrieben.
Sind Sie schon
einmal gemobbt worden? Das kann die Arbeit zur Plage machen
und oft sieht es so aus, als könne man nur noch kündigen, um
sich unerträglichen Nachstellungen und Schikanen zu
entziehen. Sollten Sie vor diesem letzten Schritt
zurückscheuen und am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes unter
erträglichen Bedingungen interessiert sind, wenden Sie sich
an unsere Kanzlei. Wir befassen uns mit Fällen dieser Art
recht häufig. Wir streben an, ohne prozessualen Ärger eine
einvernehmliche Lösung mit Arbeitgeber und ggf. anderen
Mitarbeitern herzustellen. Es gibt sicher keine
Patentrezepte oder Empfehlungen, die perfekte Lösungen
garantieren, aber wir haben sehr unterschiedliche
Konstellationen kennen gelernt, nicht nur mit privaten
Arbeitgebern, sondern auch mit der öffentlichen Verwaltung,
die helfen sollten, auch Ihr Problem zu lösen.
Wie
interpretationsbedürftig etwa arbeitsrechtliche Zeugnisse
sind, dürfte inzwischen bekannt sein. Wenn Sie sich nicht
sicher sind, ob eine Beurteilung vielleicht einen versteckten
Tadel enthält, der Sie an Ihrem weiteren beruflichen
Fortkommen hindert, fragen
Sie uns. Hier noch einige Ausführungen zum Thema "Zeugnis".
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Angelegenheiten
im Arbeitsrecht sind regelmäßig im Deckungsumfang einer
Rechtsschutzversicherung enthalten,
es sei denn, es geht um reine Verhandlungen zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmern - etwa über eine Abfindung - ohne dass etwa
eine Kündigung,
Abmahnung
etc. zuvor ausgesprochen wurde. Allerdings gibt es
Rechtsschutzversicherungen, die unter sehr engen
Voraussetzungen auch Kosten übernehmen, die in dieser Phase
entstehen.
Schicken Sie uns ein Email
und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung oder rufen Sie uns
an (0228/63 57 47). |
Information
Teledienstgesetz
Gemäß § 6
des "Teledienstegesetz" vom 01. 01 2002
kommen wir unseren Informationspflichten wie folgt nach:
Rechtsanwaltskammer
Köln
Zuständige
Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln,
Riehler Straße 30, 50668 Köln. Die gesetzliche
Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt/Bundesrepublik
Deutschland. Die maßgeblichen berufsrechtlichen
Regelungen sind: |
Bundesrechtsanwaltsordnung,
die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Für den
Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die
"Standesregelung der Rechtsanwälte in der
Europäischen Gemeinschaft".
Sie finden die
entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA,
FAO, CCBE-Berufsregeln und BRAGO) unter der Rubrik
"Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer BRAK. |
Impressum
Verantwortlich (Diensteanbieter)
im Sinne des Presserechts und des § 6 des Mediendienste -
Staatsvertrages (MDStV):
Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang
Goedart Palm
Finanzamt Bonn-Innenstadt
Umsatzsteuer-ID:
20552230466 |
Kanzlei-Adresse
Bonn-Zentrum
53111
Bonn - Rathausgasse 9 Email
Tel
0228/63 57 47
0228/69 45 44
Fax 0228/65 85
28 Email
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Die
Darstellungen auf dieser Website ersetzen keine
Rechtsberatung. Gewähr für die Aktualität und
Richtigkeit der Angaben wird nicht gegeben, auch wenn die
Seiten mit der gebotenen Sorgfalt erstellt wurden.
Soweit Sie
eine Rechtsberatung wünschen, ist hierzu die Begründung
eines Mandatsverhältnisses Voraussetzung. |
Im
übrigen distanziert sich der Autor der vorliegenden
Seiten entsprechend dem Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 12. Mai 1998 ausdrücklich von den Inhalten dritter
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