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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm Bonn

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Alle reden von Tradition. Wir auch! Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Palm hat vor achtzehn Jahren vor dem Arbeitsgericht Bonn seine erste Kündigungsschutzklage vertreten. Herr Rechtsanwalt Dr. Palm hatte bereits während des Studiums sich unter anderem für die Wahlfachgruppe "Arbeitsrecht" entschieden. 

Seitdem wurden viele Verfahren dieser Art von ihm und seinem Team nicht nur in Bonn, sondern in zahlreichen deutschen Städten erfolgreich betrieben. Sie können sich also auf Erfahrung verlassen, die sich auch darin ausdrückt, dass uns sehr unterschiedliche Betriebe und Arbeitszusammenhänge uns in ihren Strukturen bekannt sind, vom Kindergarten bis zur Stadtverwaltung, von der Lackiererei über die Großbäckerei bis hin zum Weltunternehmen.  

Zudem arbeiten wir mit den neuesten Entscheidungen der diversen Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und vor allem des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der uns zur Verfügung stehenden großen Datenbanken und umfassender Fachliteratur und nutzen in sämtlichen Bereichen der Mandantenbetreuung neue Medien besonders effektiv. Auch wenn Ihr Fall sehr individuell ist, werden wir eine Lösung finden. 

Schicken Sie uns ein Email und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung oder rufen Sie uns einfach an (0228/63 57 47). 

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm in Bonn betreut seit Jahren arbeitsrechtliche Mandate und hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Probleme  als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben. Insbesondere im Bereich "Mobbing" haben wir viele Fälle außerprozessual und vor Gericht vertreten. 

Sie können uns Ihren Fall gerne per Email schildern, damit wir im Rahmen einer Rechtsberatung eine Vorabeinschätzung treffen können. Diese Seiten stellen keine kostenlose Rechtberatung dar. Weder gibt es hier einzelfallbezogene Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr für die Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen, auch wenn wir die Darstellungen sorgfältig auswählen. Individuelle Rechtsberatungen sind kostenpflichtig.  

Übersicht über die zentralen arbeitsrechtlichen Probleme >>

 

Die Betroffenheit von Mobbing-Opfern führt regelmäßig dazu, dass die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeld-Vorstellungen sehr hoch sind. Dabei gilt, dass die Kompensation von betrieblichen "Leidenszeiten" durch Geldleistungen alles andere als ein Prozess ist, der klare Parameter hätte. Mobbing macht krank und eigenes Leid mag unbezahlbar sein. Doch gerade darin liegt die "crux", die es notwendig macht, hier realistischen Einschätzungen zu folgen und nicht zuletzt solche Leistungen auch im Blick auf ihren symbolischen Charakter zu sehen. 

Wer vor Gericht erfolgreich sein will, wird nicht umhin können, eine sehr detaillierte Darlegung vorzulegen, die deutlich macht, dass es sich um ein systematisches Vorgehen des Arbeitgebers oder der Mitarbeiter handelt. Klagen, die nicht erfolgreich sind, scheitern regelmäßig an diesem Punkt. Insbesondere ist gerade Richtern geläufig, dass es Spannungen am Arbeitsplatz gibt, die je nach subjektiver Wertung höchst unterschiedlich ausfallen können. Wer von "Mobbing" spricht, muss diesen Vorwurf deshalb so objektivieren, dass auch ein Dritter den Eindruck haben muss, dass das Arbeitsklima für den Betroffenen unerträglich gewesen ist. 

 

Die "Palette" unserer Tätigkeiten: Über Kündigungsschutzklagen hinaus haben wir Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen betrieben.

Sind Sie schon einmal gemobbt worden? Das kann die Arbeit zur Plage machen und oft sieht es so aus, als könne man nur noch kündigen, um sich unerträglichen Nachstellungen und Schikanen zu entziehen. Sollten Sie vor diesem letzten Schritt zurückscheuen und am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes unter erträglichen Bedingungen interessiert sind, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir befassen uns mit Fällen dieser Art recht häufig. Wir streben an, ohne prozessualen Ärger eine einvernehmliche Lösung mit Arbeitgeber und ggf. anderen Mitarbeitern herzustellen. Es gibt sicher keine Patentrezepte oder Empfehlungen, die perfekte Lösungen garantieren, aber wir haben sehr unterschiedliche Konstellationen kennen gelernt, nicht nur mit privaten Arbeitgebern, sondern auch mit der öffentlichen Verwaltung, die helfen sollten, auch Ihr Problem zu lösen. 

Wie interpretationsbedürftig etwa arbeitsrechtliche Zeugnisse sind, dürfte inzwischen bekannt sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Beurteilung vielleicht einen versteckten Tadel enthält, der Sie an Ihrem weiteren beruflichen Fortkommen hindert, fragen Sie uns. Hier noch einige Ausführungen zum Thema "Zeugnis".

 

Angelegenheiten im Arbeitsrecht sind regelmäßig im Deckungsumfang einer Rechtsschutzversicherung enthalten, es sei denn, es geht um reine Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern - etwa über eine Abfindung - ohne dass etwa eine Kündigung, Abmahnung etc. zuvor ausgesprochen wurde. Allerdings gibt es Rechtsschutzversicherungen, die unter sehr engen Voraussetzungen auch Kosten übernehmen, die in dieser Phase entstehen. 

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Information Teledienstgesetz

Gemäß § 6  des "Teledienstegesetz" vom 01. 01 2002 kommen wir unseren Informationspflichten wie folgt nach:

Rechtsanwaltskammer Köln

Zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".

Sie finden die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und BRAGO) unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK

Impressum 

 

Verantwortlich (Diensteanbieter) im Sinne des Presserechts und des § 6 des Mediendienste - Staatsvertrages (MDStV):

Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Goedart Palm

Finanzamt Bonn-Innenstadt

Umsatzsteuer-ID: 20552230466

Kanzlei-Adresse Bonn-Zentrum

53111 Bonn  - Rathausgasse 9  Email

Tel    0228/63 57 47          

        0228/69 45 44

Fax 0228/65 85 28 Email

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Soweit Sie eine Rechtsberatung wünschen, ist hierzu die Begründung eines Mandatsverhältnisses Voraussetzung.

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